Leipzigstiftung

Satzung

Die aktuelle Satzung der Leipzigstiftung wurde am 12. Januar 2015 genehmigt.

Auszug zum Stiftungszweck:

§ 2
Gemeinnütziger Zweck der Stiftung
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur, die Denkmalpflege, die Wohlfahrtspflege, die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung, Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten aller gemeinnützigen Zwecke.
(3) Der Stiftungszweck wird auch erreicht durch Mittelbeschaffung und Weiterleitung der Mittel an Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zwecks Verwendung für die unter § 2 Abs. 2 genannten Zwecke. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Förderung von wissenschaftlichen Vorhaben und Veranstaltungen, die der Erforschung der Geschichte Leipzigs und der Leipziger Stiftungen dienen;
b) Förderung von Maßnahmen, die geeignet sind, der allgemeinen, beruflichen und politischen Bildung in Leipzig zu dienen;
c) Förderung von künstlerischen und kulturellen Vorhaben in Leipzig oder von Künstlern, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Leipzig haben;
d) Förderung von Maßnahmen, die im Interesse des Umwelt- und des Naturschutzes liegen;
e) Unterstützung von Vorhaben und Einrichtungen, die zur sozialen Sicherheit von Leipziger Bürgern beitragen;
f) In begründeten Ausnahmefällen kann sie darüber hinaus Personen und Personengruppen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung unterstützen.

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Die vollständige Satzung ist hier als PDF-Dokument abrufbar.