Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, von Jugend- und Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten aller gemeinnützigen Zwecke.
Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung. Der Vorstand bechließt die Verwendung der Stiftungserträge. Er besteht aus dem Beigeordneten für Finanzen und dem Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule der Stadt Leipzig sowie drei weiteren vom Oberbürgermeister der Stadt Leipzig bestellten Vorstandsmitgliedern. Die Amtszeit des Vorstands beträgt fünf Jahre.
Mitglieder:
Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen vier vom Stadtrat und drei vom Oberbürgermeister der Stadt Leipzig benannt sind. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand der Stiftung bei seiner Tätigkeit.
Mitglieder: