Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, von Jugend- und Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten aller gemeinnützigen Zwecke.
Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung. Der Vorstand bechließt die Verwendung der Stiftungserträge. Er besteht aus zwei Beigeordneten der Stadt Leipzig sowie drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden vom Oberbürgermeister der Stadt Leipzig für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.
Mitglieder:
Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen vier vom Stadtrat und drei vom Oberbürgermeister der Stadt Leipzig benannt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand der Stiftung bei seiner Tätigkeit.
Mitglieder: