Leipzigstiftung

Förderantrag

Die LEIPZIGSTIFTUNG fördert ausschließlich folgende gemeinnützige Zwecke:

- Wissenschaft und Forschung

- Jugend- und Altenhilfe

- Kunst und Kultur

- Denkmalschutz und Denkmalpflege

- Erziehung

Anträge müssen bis spätestens zum 31.12. für das jeweilige Folgejahr vollständig bei der LEIPZIGSTIFTUNG eingehen.

Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Förderrichtlinien.

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das Online-Förderantragsformular.

Unvollständig eingegangene Anträge können leider nicht bearbeitet werden.