Wir verwenden Cookies, die es uns ermöglichen, die Benutzung der Webseite zu analysieren (Google Analytics). Nur durch einen Klick auf "Akzeptieren", stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu.
Mehr Informationen
Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, von Jugend- und Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten aller gemeinnützigen Zwecke.
Förderantrag
Die LEIPZIGSTIFTUNG fördert ausschließlich folgende gemeinnützige Zwecke:
- Wissenschaft und Forschung
- Jugend- und Altenhilfe
- Kunst und Kultur
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Erziehung
Anträge müssen bis spätestens zum 31.12. für das jeweilige Folgejahr vollständig bei der LEIPZIGSTIFTUNG eingehen.